
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), rechtswidrig ist. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen der Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass der Landrat nicht befugt war, während der Durchführung der Wahl die gesamte Abstimmung abzusagen.
Der Landrat hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Im Fokus der Vorwürfe stand dabei das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor.
Bürgermeisterkandidat Hübner sieht sich durch die Vorgänge gezielt in Misskredit gebracht. "Man hat mich aktiv diskreditiert", sagte er und verwies auf das Recht auf Unschuldsvermutung. Hübner sprach von einer Kampagne gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt unterdessen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, wobei Durchsuchungen stattfanden. Der Landrat hatte zuvor Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der gerichtliche Beschluss bedeutet, dass die Stichwahl um das Rathausamt in Strausberg stattfinden muss. Allerdings kann der Landrat gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in der brandenburgischen Stadt vorerst weiter ungewiss, während die rechtliche Auseinandersetzung ihren Fortgang nimmt.

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